Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Behindertenfahrdienst

    Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.

    Beschreibung

    Einige Städte und Gemeinden in Hessen bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Am Straßbach 1

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            08:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3631

    E-Mail: Leistung-EGH@wetteraukreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwerbehinderung, Behinderte, Sonderfahrdienst, Fahrdienst, Behinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de