Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Wahlen, Abstimmungen & Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstr. 150

    65232 Taunusstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wahlen@taunusstein.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    briefwahl@taunusstein.de (für Briefwahlanträge)

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Der Mietspiegel ist als digitale Version kostenfrei. Eine Druckversion des Mietspiegels erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,-€ im Bürgerbüro, Rathaus der Stadt Taunusstein, Erdgeschoss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Der " Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Taunusstein und der Stadt Idstein " dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren. Die Städte Taunusstein und Idstein stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus und Grund Wiesbaden e. V., Haus und Grund Bad Schwalbach und Umgebung e. V. und Haus und Grund Idstein e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten in regelmäßigen Abständen einen gemeinsamen Mietspiegel auf.

    Eine zweijährliche Anpassung an die Marktentwicklung ist in der Region um Taunusstein, Bad Schwalbach, Idstein und Niedernhausen nach Ansicht der beteiligten Institutionen nicht notwendig. Der Mietspiegel wird für beide Städte daher alle 4 Jahre neu erstellt.

    Es kann der derzeit aktuelle sowie der vorherige Mietspiegel online beantragt werden.

    Angegeben ist die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.   

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    • Rathaus
      Keine weiteren Hinweise vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Mieterhöhung, Neuvertragsmiete, Mietenspiegel, Wohnung, Wohnungsgröße, Mietpreis, Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Mietpreisbremse, Wohnungssuche, Vergleichsmiete, Nettokaltmiete, Wohnraum, Wohnungsmiete, Miete, Durchschnittsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English