Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Taunusstein: Abwassergebühr
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Stadt Taunusstein - Stadtwerke Taunusstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-180
Telefax: 06128 241-186
Kontaktperson
Frau Jessica Sygulla
Kosten
Hinweise für Taunusstein: Abwassergebühr
Grundgebühr: 3,00 € je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat
Schmutzwasser: 1,96 € pro m³
Niederschlagswasser: 0,52 € pro m²
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Abwassergebühr
- WasserversorgungssatzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Satzung des Abwasserverbandes Oberer AarKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wassergebühr, WasserpreisKeine weiteren Hinweise vorhanden
- AbwassergebührKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Satzung des Abwasserverbandes LibbachKeine weiteren Hinweise vorhanden
- EntwässerungssatzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Wasserverbrauch, Schmutzwasser