Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Anmeldung Hund inkl. gefährlicher Hund
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Erhebung von Steuern & Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Simone Dauber
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit unserer Satzung (siehe "Dokumente")
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie direkt bei uns und es steht Ihnen auch zum Download bereit.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 120,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Für bestimmte Hunde und Situationen (zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunde, Diensthunde, Hunde aus dem Tierheim,...) gibt es Steuerbefreiungen, die entsprechend beantragt werden müssen.
Wenden Sie sich einfach an den zuständigen Ansprechpartner.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren; Erteilung für HundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Befreiung von der Hundesteuer beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 2023Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gefährliche HundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anmeldung Hund inkl. gefährlichen HundKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Hundesteuer - Hund abmeldenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hundesteuer, Hunde abmelden, kommunale Steuer, Gemeindesteuern, Hund, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hundeanmeldung, Haustier