Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Stadt Rüdesheim am Rhein - Bauamt/ Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06722 408-0
Telefax: 06722 408-36
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de
Kontaktperson
Herr Jan Voss
Frau Christina Hahn
Herr Helmut Preisler (Bauamtsleitung)
Frau Anna Befard
Herr Karl-Heinz Walther
Internet
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Weitere Informationen
Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.
Stichwörter
Bauamt, Bauhof, Hochbauamt, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Stadtbauamt, Tiefbauamt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Autowrack, Waschmaschine, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, unerlaubte Entsorgung, herrenlose Räder, Unrat, Bauschutt, Elektromüll, Fahrrad ohne Räder, Müllkippe