Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Stadt Rüdesheim am Rhein - Bauamt/ Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06722 408-0
Telefax: 06722 408-36
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de
Kontaktperson
Herr Jan Voss
Frau Christina Hahn
Herr Helmut Preisler (Bauamtsleitung)
Frau Anna Befard
Herr Karl-Heinz Walther
Internet
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Weitere Informationen
Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.
Stichwörter
Bauamt, Bauhof, Hochbauamt, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Stadtbauamt, Tiefbauamt
Stadt Rüdesheim am Rhein - Steueramt und Stadtkasse (IKZ mit Sitz in Geisenheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Waleria Krischke
Telefon Festnetz: 06722 701-124
Telefon Festnetz: 06722 701155
Fax: 06722 701255
E-Mail: sabine.fuchs@geisenheim.de
Frau Maria Hois
Frau Sabine Kilian
Herr Marco Kleppich
Frau Petra Itzstein
Herr Horst Meyer (Fachbereichsleiter Fachbereich Finanzen (gemeinsames Kassen- und Steueramt))
Herr Jürgen Bierschenk
Herr Andreas Hermann
Frau Maike Lethmate
Frau Grit Marx
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Stichwörter
Bezahlungen, Hundesteuer, Kasse, Stadtkasse, Steuern, Überweisung
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Abfallgebühr, Müllgebühren, Müll, kommunale Abgaben, Entsorgung, Abfallpreise, Müllpreise, Abfall, Müllgebühr, HMUKLV