Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Rüdesheim am Rhein - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06722 408-0
Telefax: 06722 408-36
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de
Kontaktperson
Frau Anja Herz
Frau Lenka Stiehl (Stellvertretende Ordnungsamtleitung)
Frau Karin Hemming
Herr Michael Schmidt (Ordnungsamtsleitung)
Internet
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Weitere Informationen
Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.
Stichwörter
Abteilung Ordnung, Allgemeine Ordnung, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Telefon: 06124 510-0
Telefax: 06124 510-310
E-Mail: info@rheingau-taunus.de
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ansammlung, Demonstrationen, Zusammenkunft, Aufzüge, Treffen, Demonstration, Auflauf, Öffentliche Versammlung, Forum