Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Ermäßigung

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von 5,83 Euro.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Service-Telefon zum Beitragskonto:
    Tel.: +49 185 - 9995-0100

    Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
    Tel.: +49 185 - 9995-0888*
    Fax: +49 185 - 9995-0105*

    Service-Telefonzeiten:
    Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
    Di:  7:00 - 19:00 Uhr
    Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
    Do: 7:00 - 19:00 Uhr
    Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

    * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

    Ansprechpartner

    Stadt Rüdesheim am Rhein - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 16

    65385 Rüdesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06722 408-0

    Telefax: 06722 408-36

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18

    BIC: GENODE51RGG

    Bankinstitut: Rheingauer Volksbank

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Weitere Informationen

    Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF"
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    •     Arbeitslosengeld II,
    •     Sozialhilfe,
    •     Grundsicherung oder
    •     BAföG.

    Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    NDR, WDR, Beitragspflicht, Sozialtarif, Sozialleistungen, GEZ, Gebührenermäßigung, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühr, RF, Behinderung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunk, Hörfunk, Rundfunkgebührenermäßigung, Fernsehen, ARD, Rundfunkbeitragspflicht, Haushaltsabgabe, ZDF, Verminderte Rundfunkgebühr, Fernsehgebühr, Ermäßigung, Rundfunkfinanzierung, MDR, Beitragsservice, SWR, Dritte Programme, Radio, HR, Gebührenbefreiung, BR, Deutschlandradio

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de