Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Kontaktperson
Herr Simon Nies
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1824
Fax: 06726 1844
E-Mail: simon.nies@lorch-rhein.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung