Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Touristinfo / Vinothek der Stadt Lorch am Rhein
Adresse
Postanschrift
Hilchenhaus, Rheinstraße 48
65391 Lorch
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag 10:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06726 8399249
E-Mail: tourismus@lorch-rhein.de
Kontaktperson
Frau Christine Lukas
Postanschrift
Hilchenhaus, Rheinstraße 48
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 8399249
E-Mail: christine.lukas@lorch-rhein.de
Frau Anja Gentemann
Postanschrift
Hilchenhaus, Rheinstraße 48
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 8399249
E-Mail: anja.gentemann@lorch-rhein.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte