Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06726 180
Telefax: 06726 1810
E-Mail: einwohnermeldeamt@lorch-rhein.de
Kontaktperson
Frau Sandra Bahles
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Fax: 06726 1844
Telefon Festnetz: 06726 1829
E-Mail: sandra.bahles@lorch-rhein.de
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1827
Fax: 06726 1844
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust