Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienst
Online-Beantragung von Reisedokumenten für Kinder
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06726 180
Telefax: 06726 1810
E-Mail: einwohnermeldeamt@lorch-rhein.de
Kontaktperson
Frau Sandra Bahles
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1829
Fax: 06726 1844
E-Mail: sandra.bahles@lorch-rhein.de
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Fax: 06726 1844
Telefon Festnetz: 06726 1827
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §1 Abs. 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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