Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Telefon: 06124 510-0
Telefax: 06124 510-310
E-Mail: info@rheingau-taunus.de
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Gemeinde Idstein - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-140
Telefax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Kontaktperson
Herr Daniel Blum
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-140
Fax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Frau Tanja Hoyer
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Fax: +49 6126 78-815
Telefon Festnetz: +49 6126 78-141
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Frau Stephanie Pano
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Fax: +49 6126 78-815
Telefon Festnetz: +49 6126 78-142
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden