Kommunale Kulturförderung beantragen
Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:
- Bibliotheken
- Bildende Kunst, Darstellende Kunst
- Film und Medien
- Gedenkstätten
- Heimatpflege
- Sprach und Kulturarbeit
- Internationale Kulturarbeit
- Literatur
- Museen und Ausstellungen
- Musik sowie Soziokultur
- etc.
Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Idstein: Kommunale Kulturförderung beantragen
Die Hochschulstadt Idstein unterstützt die im Stadtgebiet tätigen Vereine und Vereinigungen gemäß der gültigen Satzung zur Förderung von Vereinen und Vereinigungen der Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Referat für Wirtschaftsentwicklung, Stadtmarketing und Kultur
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Postanschrift
Obergasse 1
65510 Idstein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 780
Telefax: +49 6126 78-815
E-Mail: info@idstein.de
Kontaktperson
Frau Selina Baum
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Fax: +49 6126 78-865
Telefon Festnetz: +49 6126 78-622
E-Mail: selina.baum@idstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:
- Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie:
- die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
- das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
- Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben
Verfahrensablauf
- In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Unterstützung, Zuwendungen, Förderung, Verein, Kommune, Gemeinschaft, Beihilfe, Auszahlung, Gemeinde, Kultur