Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Hinweise für Idstein: Reisepass: Verlustanzeige
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Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-140
Telefax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Kontaktperson
Herr Daniel Blum
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-140
Fax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Frau Tanja Hoyer
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Fax: +49 6126 78-815
Telefon Festnetz: +49 6126 78-141
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Frau Stephanie Pano
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-142
Fax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass