Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Hünstetten - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Im Lagersboden 5

    65510 Hünstetten

    Kontakt

    Telefon: +49 6126 9955-0

    Telefax: +49 6126 9955-40

    E-Mail: rathaus@huenstetten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Im Lagersboden 5

    65510 Hünstetten

    Kontakt

    Telefon: 06126 9955-0

    Telefax: 06126 9955-49

    E-Mail: rathaus@huenstetten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bewerberinnen, Wahlen, Voten, Wahlvorschlag, Abstimmen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl, Bewerber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English