Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: 06126 9955-0
Telefax: 06126 9955-49
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Kontaktperson
Frau Heike Ondracsek
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Telefon Festnetz: 06126 9955-31
Fax: 06126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Rebekka Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-34
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Petra Flören
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anne Riedl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass