Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: 06126 9955-0
Telefax: 06126 9955-40
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten