Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Hohenstein - Bauamt
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 29-33(Herr Störmer - Abteilungsleiter, Bauleitplanverfahren, Bauaufsichtliche Beschwerden und Einsprüche, Allgemeine Bauüberwachung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Verwendungsnachweise für Baumaßnahmen, Flurbereinigungsangelegenheiten )
Telefon: 06120 2934(Frau Meyhöfer - Prüfung von Baugesuchen und Bauvoranfragen, Bauleitplanverfahren, Rangrücktrittserklärungen und Löschungsbewilligungen, Auskünfte zur Baulandentwicklung, Vermarktung Baugrundstücke )
Telefon: 06120 2935(Frau Schwarzer - Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen und Verzichtserklärungen)
Telefon: 06120 2932(Frau Walter - Wasserversorgung, Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen, Installateurverzeichnis )
Telefon: 06120 2955(Frau Barth - Gebäudemanagement, Schlüsselverwaltung, Friedhofsangelegenheiten, Abwicklung von Beerdigungen, Genehmigungen für Grabdenkmäler, Nutzungsrechte von Grabstätten, Überwachung der Standsicherheit von Grabstätten )
Telefon: 06120 2936(Frau Schwarzer - Abwasserbeseitigung, Unterhaltung des Kanalnetzes, Ruheforst )
Telefon: 06120 2952(Herr Diefenbach - GIS-Verwaltung )
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Kontaktperson
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Herr Christian Störmer
Telefon Festnetz: 06120 29-33
Frau Tanja Bingel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06120 29-36
Herr Björn Diefenbach (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 06120 29-52
Frau Klaudia Meyhöfer (Sachbearbeiterin)
Frau Nicole Schwarzer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06120 29-35
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 67 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen