Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Geisenheim: Abfall: Sperrmüll
Sperrmüll Anmeldung für den Rheingau unter: 0611-696483
Ansprechpartner
Gemeinde Geisenheim - IV/7 Umweltschutz, öffentliche Grünanlagen, Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Winkeler Straße 46
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6722 701-0
Telefax: +49 6722 701-120
E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de
Internet
Weitere Informationen
Abfall: Abfuhrprobleme Mülltonnen 0611696540
Abfall: Mülltonnentausch 06722701111
Baumfällgenehmigung, Beratung Neupflanzung
Gewässerunterhaltung, Gewässerschutz
Grünflächenunterhaltung
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV