Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Geisenheim - IV/7 Umweltschutz, öffentliche Grünanlagen, Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Winkeler Straße 46
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6722 701-0
Telefax: +49 6722 701-120
E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de
Internet
Weitere Informationen
Abfall: Abfuhrprobleme Mülltonnen 0611696540
Abfall: Mülltonnentausch 06722701111
Baumfällgenehmigung, Beratung Neupflanzung
Gewässerunterhaltung, Gewässerschutz
Grünflächenunterhaltung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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