Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienst
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Telefon: 06123 697-800
Telefax: 06123 697-890
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Kontaktperson
Frau Elisa Bastian
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Annette Preuß
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Linda Sell
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Nadine Emrich
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Pass, Reiseausweis