Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Stadtwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Wiesweg 2

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Stadtwerke)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14.30 Uhr

    Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Überschwemmung, Hochwasser, Gewitter, Wasserstrom, Deichbruch, Starkregen, Hochwasserschaden, Hochwasserhilfe, Schadensbeseitigung, Elementarschäden, Katastrophe, Hochwasseropfer, Naturkatastrophe, Überflutung, Dammbruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English