Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

    Beschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 11

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Stützpunktfeuerwehr)

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06123 697407

    Telefax: 06123 697-490

    E-Mail: brandschutz@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Höhenfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Osterfeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de