Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefax: 06124 500-199
E-Mail: stadt@bad-schwalbach.de
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefax: 06124 500-180
E-Mail: ordnungsamt@bad-schwalbach.de
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Bürgerbüro
Beschreibung
vereinbaren Sie hier einen Termin:
https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
vereinbaren Sie hier einen Termin:
https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0
Kontakt
Telefon: 06124 500-183
Telefax: 06124 500-192
E-Mail: buergerbuero@bad-schwalbach.de
Kontaktperson
Frau Carola Mitrovic
Frau Tanja Ozbolt
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Telefon Festnetz: 06124 500-140
Fax: 06124 500-192
E-Mail: tanja.ozbolt@bad-schwalbach.de
Frau Nathalie Schimank
Frau Jennifer Hänel
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für SportKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Bad Schwalbach: Meldebescheinigung
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnen, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung