Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro :

    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-199

    E-Mail: stadt@bad-schwalbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro :

    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-180

    E-Mail: ordnungsamt@bad-schwalbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Schwalbach - Bürgerbüro

    Beschreibung

    vereinbaren Sie hier einen Termin:

    https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    vereinbaren Sie hier einen Termin:

    https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-183

    Telefax: 06124 500-192

    E-Mail: buergerbuero@bad-schwalbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de