Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Bad Schwalbach: Personalausweis beantragen

    Kennen Sie schon die Online-Ausweisfunktion?

    Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

    Warum ist das so praktisch?

    Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen z.B. Anträge digital zu stellen, für die Sie sich sonst bei der Behörde, einer Filiale oder über den Postweg identifizieren und eine Unterschrift leisten müssen. Das heißt, Sie sparen Zeit und Wege bei Ihren Online-Geschäften. 

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/

    Beschreibung

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
    • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

    Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro :

    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-199

    E-Mail: stadt@bad-schwalbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro :

    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-180

    E-Mail: ordnungsamt@bad-schwalbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Schwalbach - Bürgerbüro

    Beschreibung

    vereinbaren Sie hier einen Termin:

    https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    vereinbaren Sie hier einen Termin:

    https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-183

    Telefax: 06124 500-192

    E-Mail: buergerbuero@bad-schwalbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beantragung, Neuer PA, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, Ausweis, ePA, Personaldokument, Ausweis beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de