Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach ForschungstätigkeitOnline erledigen

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

    Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

    ID: L100001_392953909

    Beschreibung

    Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde, Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Str. 7

    65307 Bad Schwalbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: +496124 510 439(Servicebüro, Fr. Fleichaus (Verpflichtungserklärung))

    Telefon: +496124 510 9625(Servicebüro, Fr. Glaser (Verpflichtungserklärung))

    Telefon: +496124 510 658(Servicebüro, Fr. Haas (Verpflichtungserklärung))

    Telefon: +496124 510 127(Servicebüro, Fr. Kühner (Verpflichtungserklärung))

    Telefon: +496124 510 613(Fr. Boehnke, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 667(Fr. Di Marco, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 454(Hr. Doepke, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 9616(Fr. Huhn, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 130(Fr. Kirsten, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 445(Fr. Martin, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 462(Fr. Öztürk, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 9581(Fr. Powilleit, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 128(Fr. Schiffer, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 108(Hr. Stöhr, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 9545(Fr. Steube, zuständig für Aufenthaltstitel)

    Telefon: +496124 510 9637(Fr. Sartorius, Fachkräfteeinwanderungsgesetz)

    Telefax: +496124 510 585(Zentrale Fax-Nummer der Ausländerbehörde)

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de(Zentrale Mail-Adresse der Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-Kreis)

    Stichwörter

    ABH, ALA, Ausländeramt

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

    Formulare

    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

    Voraussetzungen

    Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat. 
    Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
     

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und 
         bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
     

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

    Kosten

    Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de