Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-0
Telefax: 06074 8180-1914(Infoschalter)
Telefax: 06074 8180-2911
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de
Internet
Stadt Seligenstadt - Bürgeramt - KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online Terminreservierung:
zur Online-Terminvergabe.
Telefonische Terminreservierung:
06182 87-3500
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Str. 100
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06182 87-3500
Telefon: 06182 87-3510
Telefon: 06182 87-3540
Telefon: 06182 87-3570
Telefon: 06182 87-3580
Telefax: 06182 87-9369
E-Mail: buergeramt@seligenstadt.de
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle Seligenstadt ist eine Außenstelle des Landkreises Offenbach.
Unsere Kunden können für Zulassungsangelegenheiten auch zur Hauptstelle nach Dietzenbach oder zu den Außenstellen Langen und Mühlheim gehen um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.
erforderliche Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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Versicherungsbestätigung
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
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bei Firmen:
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natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
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juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
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wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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amtliche Kennzeichen
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Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
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Stilllegungsbescheinigung
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Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
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alter Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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Vollgutachten nach § 21 StVZO
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Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Voraussetzungen
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
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zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
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wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
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wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
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wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
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wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Zulassungsstelle, Oldtimerkennzeichen, Historische Kennzeichen, Zulassungsbehörde, H-Kennzeichen