Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-0
Telefax: 06074 8180-1914(Infoschalter)
Telefax: 06074 8180-2911
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de
Internet
Stadt Seligenstadt - Bürgeramt - KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online Terminreservierung:
zur Online-Terminvergabe.
Telefonische Terminreservierung:
06182 87-3500
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Str. 100
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon: 06182 87-3510
Telefon: 06182 87-3540
Telefon: 06182 87-3570
Telefon: 06182 87-3580
Telefax: 06182 87-9369
E-Mail: buergeramt@seligenstadt.de
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle Seligenstadt ist eine Außenstelle des Landkreises Offenbach.
Unsere Kunden können für Zulassungsangelegenheiten auch zur Hauptstelle nach Dietzenbach oder zu den Außenstellen Langen und Mühlheim gehen um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.
erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
100 km/h-Plakette, Anhänger, Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger