Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-0

    Telefax: 06074 8180-2911

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Seligenstadt - Bürgeramt - KFZ-Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Online Terminreservierung:
    zur Online-Terminvergabe.

    Telefonische Terminreservierung:
    06182 87-3500

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Str. 100

    63500 Seligenstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06182 87-3500

    Telefon: 06182 87-3510

    Telefon: 06182 87-3540

    Telefon: 06182 87-3570

    Telefon: 06182 87-3580

    Telefax: 06182 87-9369

    E-Mail: buergeramt@seligenstadt.de

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle Seligenstadt ist eine Außenstelle des Landkreises Offenbach. 

    Unsere Kunden können für Zulassungsangelegenheiten auch zur Hauptstelle nach Dietzenbach oder zu den Außenstellen Langen und Mühlheim gehen um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

    1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

    2. der Datenbestätigung oder

    3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

    4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

    Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, Bescheinigung, Zulassung, KFZ Brief, Kfz-Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de