Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4930
E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Aktas
Frau Ayyoub
Frau Bals
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Haustein
Frau Husovic
Herr Neun
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Treber
Frau Yancar
Internet
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4932
E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Richter
Internet
Stadt Seligenstadt - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06182 8706130
Telefax: 06182 879613
E-Mail: Stadtentwicklung@seligenstadt.de
Kontaktperson
Frau Marina Seifert
Postanschrift
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Fax: 06182 879614
Telefon Festnetz: 06182 876140
E-Mail: seifert_marina@seligenstadt.de
Internet
Stadt Seligenstadt - Amt für Bau und Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Kontakt
Telefon: 06182 876520
Telefax: 06182 879659
E-Mail: hochbau@seligenstadt.de
E-Mail: stadtentwicklung@seligenstadt.de
E-Mail: tiefbau@seligenstadt.de
Bemerkungen
Hinweise für Seligenstadt: Flächennutzungsplan
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Planfeststellung, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Raumordnung, Bebauung, Bauleitplanung, Bauland, Bauberatung, Flächennutzung, FNP