Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4106
Telefax: 06074 8180-4910
E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Schließmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4133
Internet
Stadt Seligenstadt - Umweltamt
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06182 873010
Telefon: 06182 873100
Telefax: 06182 879301
Telefax: 06182 879310
E-Mail: umweltamt@seligenstadt.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Seligenstadt: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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