Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 6.4 Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieburger Straße 13-17

    63322 Rödermark

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz für Brautpaare
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Tiefgarage Kulturhalle
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Kurzeitparkplätze vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Reinigung)
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Reinigung)
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Dieburger Straße 13-17
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze Parkplatz Glockengasse
    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Schule)
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze Glockengasse
    Anzahl der Stellplätze: 13
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911-333

    E-Mail: umwelt@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gewitter, Überschwemmung, Naturkatastrophe, Katastrophe, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Überflutung, Starkregen, Schadensbeseitigung, Wasserstrom, Dammbruch, Hochwasser, Elementarschäden, Hochwasserschaden, Hochwasseropfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de