abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 3

    63322 Urberach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Urberach
      Linien:
      • Bus: Linie Linie U

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911970

    E-Mail: oeso@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst 3.2 Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 3

    63322 Urberach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Urberach
      Linien:
      • Bus: Linie Linie U

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911970

    E-Mail: strassenverkehr@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Kfz-Verwahrplatz, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Autoknast, Fahrzeug-Verwahrplatz, Dauerparker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de