Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - Sonstige Soziale Leistungen - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2238
Telefax: 06074 8180-3919
Kontaktperson
Frau Reinhardt
Frau Bogdanovska
Frau da Silva Novais Ribeiro
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4237
Frau Daum
Frau Götz
Frau Hetzer
Frau Lentz
Frau Meyer
Frau Nees
Frau Pesoldt
Frau Roth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4240
Frau Rückert
Frau Schulter
Frau Schwab
Herr Soos
Frau Stremel
Frau Thews
Frau Valdez Santana
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3137
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldstelle, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt