Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Öffentliche Versammlung anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 5 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice und Standesamt - (Dezernat II) - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Elfi Ziebold
Stephanie Candjar
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefax: 06074 8180-5914
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Fromm
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen