Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Öffentliche Versammlung anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 5 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice und Standesamt - (Dezernat II) - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Elfi Ziebold
Stephanie Candjar
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefax: 06074 8180-5914
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Fromm
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
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Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
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voraussichtliche Teilnehmerzahl und
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vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Demonstrationen, Auflauf, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Aufzüge, Ansammlung, Forum, Demonstration, Treffen