Versammlung BestätigungOnline erledigen

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Online-Dienst

    Öffentliche Versammlung anmelden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 5 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice und Standesamt - (Dezernat II) - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefax: 06074 8180-5914

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de