Bebauungsplan ÄnderungOnline erledigen

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Online-Dienste

    Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung

    ID: L100001_387297861

    Beschreibung

    Im Rahmen des digitalen Bauantragsverfahren ist ein Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen nach § 73 Hessische Bauordnung, § 31 Baugesetzbuch (BAB 10) möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter

    ID: L100001_387297857

    Beschreibung

    Um am digitalen Baugenehmigungsverfahren im Kreis Offenbach teilzunehmen, wird eine Teilnahmevollmacht benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-4344

    Telefax: 06074 8180-4930

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-4344

    Telefax: 06074 8180-4932

    E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schubertstraße 11

    63179 Hausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Barrierefrei nur im Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
    Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,

    sowie Terminvereinbarung nach Absprache

    Kontakt

    Telefon: 06104 703-0

    Telefax: 06104 7038700

    E-Mail: info@obertshausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

    Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69

    BIC: HELADEF1SLS

    Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt

    Stichwörter

    Bauabteilung, Bauamt, Bauen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugenehmigung, Befreiung, Ausnahme, Behörde, Bebauungsplan, Abweichung, Bau, Bauplanung, Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de