Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schubertstraße 11

    63179 Hausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Barrierefrei nur im Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
    Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,

    sowie Terminvereinbarung nach Absprache

    Kontakt

    Telefon: 06104 703-0

    Telefax: 06104 703-8888

    E-Mail: info@obertshausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

    Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69

    BIC: HELADEF1SLS

    Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Beethovenstraße 2

    63179 Obertshausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Rathaus ist im Erdgeschoss barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
    Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,

    sowie Terminvereinbarung nach Absprache

    Kontakt

    Telefon: 06104 703-0

    Telefax: 06104 7038302

    E-Mail: info@obertshausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat

    IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

    Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat

    IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69

    BIC: HELADEF1SLS

    Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise
      • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Sterbedatum und -ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Totenschein, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Sterbefallbeurkundung, Leichenpass, Urkunde, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Sterbefall, Sterbefallanzeige, Standesamt, tot, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de