Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
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Bauvoranfrage stellen
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter
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Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4930
E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Aktas
Frau Ayyoub
Frau Bals
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Haustein
Frau Husovic
Herr Neun
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Treber
Frau Yancar
Internet
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4932
E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Richter
Internet
Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06104 703-0
Telefax: 06104 7038700
E-Mail: info@obertshausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt, Bauen
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
- Bauvorschriften - Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 76 Hessische Bauordnung (HBO): Bauvoranfrage, Bauvorbescheid:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag):(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung, Baurecht, Bauvoranfrage, Gebäude, Hausbau, Baubeginn, Errichtung, Bauen, Bauantrag, Hessische Bauordnung, Wohnungsbau, Baugenehmigung