Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

    Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. 

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Obertshausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de