Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Gehwegschäden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Offenbacher Straße 174

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten:
    Montag bis Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
    Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

    Wertstoffhof:
    Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
    Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
    Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Offenbacher Straße Bus-Linie: 51

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English