Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständigkeit
Das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3325
Telefax: 06074 8180-3329
E-Mail: fachaufsicht-kita@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bartels
Frau Biebel
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Fachbereich Kinder und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hugenottenalle
Linien:- Bus: Linie 51
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06102 241-530
Telefax: 06102 241-549
E-Mail: info@stadt-neu-isenburg.de
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 14.10.2022
Stichwörter
Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten