Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Beschreibung

    Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

    Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

    Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

    Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

    Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

    Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottlieb-Daimler-Straße 10

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-63900

    Telefax: 06074 8180-63910

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    (Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-300

    Telefon: 06102 241-338

    E-Mail: sicherheit@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64278 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-6846

    Telefax: +49 6151 12-6498

    E-Mail: Veterinaerdezernat@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundehaltung, Heimtiere, Haustiere, Tierbestattung, HMUKLV, Tierkörperverwertung, Tierkörper, Kaninchenhaltung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de