Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AÖR - Grün, Spiel, Sport

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Offenbacher Str. 174

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten:
    Mo-Do: 07.30 - 16.00 Uhr
    Fr: 07.30 - 12.00 Uhr

    Wertstoffhof:
    Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
    Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
    Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 3702399

    Telefax: 06102 3702499

    E-Mail: kontakt@dlb-aoer.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Offenbacher Straße Bus-Linie: 51

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Bäume, Schnitt, Baum, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Naturschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de