Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Fachdienst Gesundheit - Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meyer (Jugendärztlicher Dienst)
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: Aueschule, Montessori-Schule; Hainburg: Johannes-Gutenberg-Schule; Mühlheim: Geschwiste
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-63754
Fax: 06074 8180-1920
E-Mail: andrea.meyer@kreis-offenbach.de
Frau Rebenstorf (Jugendärztlicher Dienst)
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: Rudolf-Steiner-Schule; Dreieich: Karl-Nahrgang-Schule, Schillerschule; Langen: Ludwig-E
Hausanschrift
E-Mail: j.rebenstorf@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-63755
Frau Kröber (Jugendärztlicher Dienst)
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: Astrid-Lindgren-Schule; Dreieich: Selma-Lägerlöf-Schule; Mühlheim: Brüder-Grimm-Schule,
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-63753
E-Mail: k.kroeber@kreis-offenbach.de
Fax: 06074 8180-1920
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, HKM, Schulanfang, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, Schule, ärztliche Untersuchung, Schulbeginn