Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Mühlheim am Main
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage
Anzahl der Stellplätze: 80
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathausinnenhof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 17.45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06108 601-0
Telefax: 06108 601-125
E-Mail: info@stadt-muehlheim.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Mühlheim am Main - Zentraler Bürger-Service
Adresse
Postanschrift
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06108 601-999
Telefax: 06108 61-980
E-Mail: ZBS@stadt-muehlheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte