Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.

    • Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
      (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer

    Ansprechpartner

    Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zimmerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Zimmerstraße
    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Langen (Hessen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: kostenlose Besucherparkplätze, teilweise mit Parkscheibe sind vorhanden.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Rathaus
    • Haltestelle: Zimmerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Zimmerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06103 203-0

    Telefax: 06103 26302

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Steuersatz: 12 % der jährlichen Nettokaltmiete (ab 01.01.2023)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gemeindesteuern, Meldebehörde, Wohnungsummeldung, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnungssteuer, Wohnung, Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnungsabgabe, Wohnung anmelden, Wohnung Anmeldung, Nebenwohnung, Steuer, Wohnungswesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de