Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung/Gehwegschäden

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Rathaus
    • Haltestelle: Zimmerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Zimmerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06103 203-0

    Telefax: 06103 26302

    Kontaktperson

    • Bauverwaltung - Gehwegschäden

      Fax: 06103 203-714

      Telefon Festnetz: 06103 203-627

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de