Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-0

    Telefax: 06074 8180-1918

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    E-Mail: sekretariat@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heusenstamm - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    Telefax: 06104 607-1281

    E-Mail: ordnungsamt@heusenstamm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gewerbeamt erteilt die Gewerbezentralregisterauskunft ausschließlich bei juristischen Personen. Für die Gewerbezentralregisterauskunft bei natürlichen Personen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
    •  Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
       bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Personenbeförderung, Busführerschein, Fahrgastbeförderung, Taxiführerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de